Psychotherapiepraxis Rödel
Psychotherapie (Verhaltenstherapie) in Hamburg
FAQ
Wichtige Fragen rund um das Thema Psychotherapie
Was ist Verhaltenstherapie?
Was ist ein/e psychologische/r Psychotherapeut/in?
Können Sie mir Psychopharmaka verschreiben?
Verhaltenstherapie ist vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Sie geht davon aus, dass psychische Erkrankungen durch biografische Erfahrungen sowie verschiedene Lernprozesse entstehen. Unabhängig von den spezifischen Therapiezielen eines Klienten, ist das Ziel immer zu erlernen anders zu fühlen, zu denken und sich anders zu verhalten. Dadurch wird erreicht, dass der Klient sein Leben wieder freier und selbstbestimmter gestalten kann.
Der Berufstitel psychologische/r Psychotherapeut/in bedeutet, dass die Person ein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie sowie eine psychotherapeutische Weiterbildung absolviert hat (nach dem alten Studienmodell). Der Begriff ist gesetzlich geschützt.
Nein. Medikamente dürfen nur durch Ärzte verschrieben werden. Im Optimalfall wenden Sie sich an einen Psychiater. Da es aber auch bei Psychiatern oft schwer ist einen Termin zu bekommen, können Sie sich auch an Ihren Hausarzt wenden.
Wie werden die Kosten für die Therapie abgerechnet?
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Wie läuft das erste Gespräch ab und was muss ich mitbringen?
Für gesetzlich versicherte Patienten werden die Kosten nach Bewilligung vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte erfolgt die Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten gemäß GOP privat.
Da ich eine reine Bestellpraxis führe, reserviere ich die vereinbarte Zeit exklusiv für Sie. Termine müssen daher mindestens 48 Stunden im Voraus (werktags) abgesagt werden. Bitte beachten Sie, dass bei nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Terminen ein privates Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird. Dies gilt unabhängig vom Grund der Absage (z.B. auch bei plötzlicher Erkrankung) und von Ihrem Versicherungsstatus, da Ausfallzeiten nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Eine detaillierte Vereinbarung hierzu besprechen wir im Erstgespräch.
Für das erste Gespräch (die Psychotherapeutische Sprechstunde) benötigen Sie als gestzlich versicherte Person lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte. Eine Überweisung vom Hausarzt ist gestzlich nicht zwingend erforderlich, kann aber gerne mitgebracht werden. Bitte bringen Sie -falls vorhanden- auch Vorbefunde, Klinikberichte oder eine Liste Ihrer aktuellen Medikation mit. Privatversicherte und Selbstzahler benötigen zum Erstgespräch keine Dokumente.